Erziehungshalsband mit Vibrationsimpulse funktionieren, sind erlaubt.
Dagegen. Sind Erziehungshalsbänder mit Strom und Schock Impulse oder sogenannte Teleimpulsgerätes sind Laut § 3 S. 1 Nr. 11 TierSchG (Tierschutzgesetz) verboten, weder für die Jagdhundeausbildung noch für andere Zwecke.